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Ambulant Unterstütztes Wohnen
   
Ambulant Unterstütztes Wohnen
   
  • Programm
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    27.01.2012
    Programm "Wohntreff" Winter/ Frühling 2012

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  • Warum AUW?

  • Menschen mit Behinderung wohnen häufig in der elterlichen Wohnung oder ziehen im Laufe der Zeit in ein Wohnhaus. Viele behinderte Menschen können jedoch selbständig in der eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft leben - sie brauchen nur eine regelmäßige Unterstützung.


  • Was ist AUW?

  • Ambulant Unterstütztes Wohnen (AUW) bedeutet stundenweise Unterstützung und Hilfestellung durch qualifi zierte MitarbeiterInnen für das Leben in der eigenen Wohnung allein oder in einer selbstgewählten Wohngemeinschaft / Partnerschaft. Je nach Bedarf, in der Regel mehrmals in der Woche, kommt ein/e Mitarbeiter/in nach Hause um zu unterstützen und zu beraten. Hilfen gibt es z. B. im Haushalt, im Umgang mit Behörden, in der Freizeit oder bei privaten oder berufl ichen Problemen.


  • WER KANN AUW NUTZEN?

  • Unser Angebot richtet sich an erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung und/oder einer damit verbundenen Mehrfachbehinderung im Kreis Soest.


  • WAS BIETET AUW?

  • Bei Interesse bieten wir ausführliche Beratungsgespräche und sind Ihnen gerne bei der Antragstellung behilfl ich. Qualifi zierte MitarbeiterInnen unterstützen Sie je nach Hilfebedarf in den eigenen "vier Wänden", z.B.:

    - Bei der Haushaltsführung
    - Bei Fragen zum Thema Gesundheit und Pflege
    - Bei der Freizeitplanung und -gestaltung
    - In Krisensituationen
    - In allen Fragen rund um Arbeit und Geld
    - In persönlichen Angelegenheiten


  • WER BEZAHLT DAS AUW?

  • Der Antrag auf Hilfe für das Ambulant Unterstützte Wohnen wird beim Landschaftsverband Westfalen- Lippe (LWL) gestellt. Vom LWL wird dann ein Hilfeplanverfahren eingeleitet: In einem individuellen Hilfeplangespräch, an dem verschiedene fachkundige Personen teilnehmen (Clearingstelle) wird über den Antrag beraten und über den Umfang der unterstützung entschieden.
    An dem Hilfeplangespräch nehmen auch der/die Antragsteller/in, Angehörige, gesetzliche Betreuer/- innen oder sonstige Vertrauenspersonen teil. Nach der Entscheidung in der Clearingstelle erhalten Sie einen Sozialhilfebescheid aus dem der Umfang der Unterstützung hervorgeht. Bei der Antragsstellung sind wir Ihnen gerne behilfl ich.

    Wir begleiten Sie gerne dabei.
       
    Team   Unser Team - Ihre Ansprechpartner:

    Marie-Luise Rose
    Waltraud Henke-Morfeld
    Silvia Kiel
       
    KONTAKT
    Geschäftsstelle Lebenshilfe Lippstadt e.V.
    Mastholter Straße 46
    59555 Lippstadt
    Telefon 02941 / 9670-0
    Telefax 02941 / 967070
    E-mail: info@lebenshilfe-lippstadt.de
       
       
  • "WOHNTREFF"

  • Wenn Sie gerne andere Menschen kennen lernen und gemeinsam etwas unternehmen möchten, so besuchen Sie unseren "WOHNTREFF" in Lippstadt,
    jeden 1. Dienstag im Monat von 18.00 - 20.00 Uhr.


    "Wohntreff"
    Tagesstätte der Betreuen + Wohnen gGmbH,
    Woldemei 40 - 42, 59555 Lippstadt
       

     

    Beitrittserklärung
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    WfB - Werkstadt für Behinderte Lippstadt gGmbH
    Lebenshilfe für Behinderte Lippstadt e.V. • Mastholter Str. 46 • 59555 Lippstadt • Tel. 0 29 41/ 96 70 -0 • Fax. 0 29 41/ 96 70 -70 • info@lebenshilfe-lippstadt.de
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