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| Die Stiftung |
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Die
Stiftung Lebenshilfe Lippstadt ist eine als gemeinnützig
anerkannte Stiftung. Die Verwaltung der Stiftung obliegt
dem ehrenamtlich tätigen Vorstand, der die Verwendung der
Stiftungsmittel auf Empfehlung des ebenfalls ehrenamtlichen
Stiftungskuratoriums vornimmt.
Der Bestand der Stiftung ist dadurch gesichert, dass das
eingebrachte Stiftungsvermögen ungeschmälert zu erhalten
ist. Nur die daraus enstandenen Gewinne (Zinsen etc.) werden
jährlich für die Zweckbestimmung verwandt.
Um eine dauerhafte Verfolgung des Stiftungszweckes zu ermöglichen,
bedarf es darüber hinaus jedoch weiterer Unterstützung. Dieses
kann in Form von Zustiftungen (Geld- und Sachzuwendungen)
erfolgen.
Das Einbringen eines Erbteils in die Stiftung gibt dem Erblasser
die Gewissheit, dass sein Vermächtnis unangetastet bleibt.
Für den Förderer sind die in die Stiftung eingebrachten Mittel
als steuerlich begünstigt abzugsfähig. |
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